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Geld zurück nach dem Kauf einer Fälschung
Wie bekomme ich mein Geld für eine Fälschung zurück?
Indem Sie den Mangel gegenüber dem Händler geltend machen, nicht indem Sie bei der Bank beginnen. Eine Fälschung entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit und ist damit mangelhaft im Sinne des § 434 BGB. Im ersten Jahr nach Übergabe greift die Vermutung des § 477 BGB zu Ihren Gunsten. Eine Nachbesserung müssen Sie nicht abwarten, wenn sie unmöglich oder unzumutbar ist, und das ist bei einer Fälschung der Fall: eine echte Ware lässt sich daraus nicht herstellen. Neben der Gewährleistung steht die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, die ein Jahr ab Kenntnis läuft und den Vertrag rückwirkend beseitigt.
Updated 18 August 2026
Warum eine Fälschung ein Sachmangel ist
Nach § 434 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie den subjektiven und den objektiven Anforderungen entspricht. Zu den subjektiven Anforderungen gehört die vereinbarte Beschaffenheit, zu den objektiven die übliche Beschaffenheit, die der Käufer erwarten kann.
Wer ein Stück als Ware einer bestimmten Marke kauft und ein nachgeahmtes erhält, hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit erhalten. Die Abweichung betrifft nicht ein Detail, sondern die Identität der Sache.
Der Vorrang der Nacherfüllung nach § 439 BGB steht dem Rücktritt hier nicht entgegen. Eine Nachbesserung ist bei einer Fälschung objektiv unmöglich, und eine Nachlieferung setzt voraus, dass der Händler echte Ware liefern kann. Kann er das nicht, ist die Fristsetzung nach § 440 BGB entbehrlich.
Der Rücktritt führt nach § 346 BGB zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen: Sie geben die Ware zurück, der Händler den Kaufpreis.
Wie Sie vorgehen
Kenntniszeitpunkt festhalten
Notieren Sie, wann und wodurch Sie Zweifel bekommen haben. Dieser Zeitpunkt bestimmt die Jahresfrist der Anfechtung und ist auch für die Verjährung bei Arglist maßgeblich.
Schriftlich zum Rücktritt auffordern
Beschreiben Sie Kaufdatum, Lieferdatum, Preis und die Gründe für Ihre Zweifel. Berufen Sie sich auf § 434 BGB und darauf, dass eine Nacherfüllung nach § 440 BGB entbehrlich ist. Wählen Sie eine Versandart mit Zugangsnachweis.
Parallel das Zahlungsmittel prüfen
Nicht erst danach. Die Fristen der Kartenregeln und der Zahlungsdienste laufen ab Kauf oder Lieferung, nicht ab dem Ende Ihrer Korrespondenz mit dem Händler.
Bei Bedarf das Mahnverfahren nutzen
Für eine unstreitige Forderung ist es der günstigste Einstieg, ab 38 Euro und online möglich. Widerspricht die Gegenseite innerhalb von zwei Wochen, geht es in das normale Verfahren über.
Wenn der Verkäufer im Ausland sitzt
Das ist bei Fälschungen der Regelfall, und mehrere Wege fallen dann weg. Die Verbraucherschlichtung muss nach § 30 Abs. 2 VSBG ablehnen, wenn das Unternehmen nicht im Inland niedergelassen ist.
Für Verkäufer in anderen Mitgliedstaaten bleibt das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, das bis 5 000 Euro reicht und ohne Anwalt geführt werden kann, sowie das europäische Mahnverfahren.
Für Verkäufer außerhalb der Union wird es schwierig. Praktisch bleibt vor allem das Zahlungsmittel. Beachten Sie dabei die kurzen Fristen: bei einer nicht gelieferten oder nicht vertragsgemäßen Ware laufen die Regeln der Kartenanbieter ab Kauf oder Lieferung, und Zahlungsdienste setzen teils sehr enge Grenzen.
Eine Überweisung ist nach Ausführung praktisch nicht rückholbar, weil die Rückgabe der Zustimmung des Empfängers bedarf. Genau deshalb drängen betrügerische Anbieter auf diese Zahlungsart.
Die OS-Plattform gibt es nicht mehr
Wer nach Streitbeilegung sucht, stößt noch häufig auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform. Sie wurde am 20. Juli 2025 eingestellt, neue Beschwerden sind bereits seit dem 20. März 2025 nicht mehr möglich, und die Daten wurden gelöscht.
Für Händlerseiten bedeutet das eine Umkehrung des Signals: ein noch vorhandener Link zur OS-Plattform ist heute eine veraltete und damit irreführende Angabe. Sein Fehlen ist dagegen kein Hinweis auf Unseriosität mehr.
Die Informationspflichten des VSBG bestehen unabhängig davon fort. § 36 verlangt Angaben dazu, ob ein Unternehmen zur Teilnahme an einer Schlichtung bereit oder verpflichtet ist, und § 37 verlangt nach Entstehen eines Streits einen Hinweis in Textform. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für § 36, nicht für § 37.
Die Reform der Streitbeilegung durch die Richtlinie (EU) 2025/2647 ändert daran vorerst nichts: sie ist erst ab September 2028 anzuwenden.
Verbreitete Annahme
Auf jeder seriösen Händlerseite muss ein Link zur europäischen OS-Plattform stehen.
Tatsächlich
Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt und § 39 VSBG aufgehoben. Ein noch vorhandener Link ist heute eine veraltete Angabe. Die Pflichten aus § 36 und § 37 VSBG zur Information über die Schlichtungsbereitschaft bestehen dagegen unverändert fort.
Häufige Fragen
Muss ich dem Händler eine Frist zur Nachbesserung setzen?
Bei einer Fälschung regelmäßig nicht. Die Nachbesserung ist objektiv unmöglich, weil aus einer Fälschung keine echte Ware wird, und nach § 440 BGB ist die Fristsetzung entbehrlich, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist oder verweigert wird. Formulieren Sie das ausdrücklich, damit der Händler den Einwand nicht erhebt.
Was ist der Unterschied zwischen Rücktritt und Anfechtung?
Der Rücktritt beseitigt den Vertrag für die Zukunft und führt zur Rückabwicklung; er knüpft an den Mangel an und verjährt in zwei Jahren ab Übergabe. Die Anfechtung nach § 123 BGB setzt eine arglistige Täuschung voraus, macht den Vertrag von Anfang an nichtig und läuft ein Jahr ab Kenntnis der Täuschung. Welcher Weg günstiger ist, hängt von der Beweislage ab.
Ich habe von privat gekauft. Habe ich dieselben Rechte?
Nein. Die Beweislastumkehr des § 477 BGB und die verbraucherschützenden Regeln setzen einen Unternehmer als Verkäufer voraus. Bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung zudem wirksam ausgeschlossen werden. Bleibt vor allem die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, wenn der Verkäufer die Unechtheit kannte, denn ein Gewährleistungsausschluss schützt bei Arglist nicht.
Lohnt sich die Verbraucherschlichtung?
Sie ist kostenlos und hemmt nach § 204 BGB die Verjährung, aber sie hängt vom guten Willen der Gegenseite ab. 2024 beteiligte sich das Unternehmen in 1 317 von 3 031 abgeschlossenen Verfahren nicht, und die Einigungsquote lag bei 20,1 Prozent. Bei drohender Verjährung sollten Sie sich nicht allein darauf verlassen.