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Fälschung gekauft: welche Rechte wirklich bestehen

Ich habe eine Fälschung gekauft, was kann ich tun?

Drei Wege stehen offen, und sie wiegen nicht gleich schwer. Am stärksten ist die Gewährleistung: eine Fälschung entspricht weder der vereinbarten Art noch der vereinbarten Beschaffenheit, ist also mangelhaft. Sie müssen kein Verschulden nachweisen, und im ersten Jahr nach Übergabe muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht vorlag. Der zweite Weg führt über das Zahlungsmittel, vor allem wenn der Verkäufer nicht erreichbar oder außerhalb der EU ansässig ist. Der dritte ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, die den Vertrag rückwirkend beseitigt und ein Jahr ab Kenntnis läuft. Wichtig zu wissen: Es gibt in Deutschland keine Behörde, die Ihnen Ihr Geld zurückholt.

Updated 18 August 2026

Die Grenze liegt bei einem Jahr

Viele Käuferinnen und Käufer verlassen sich auf die zwei Jahre der Gewährleistung und übersehen dabei die Frist, auf die es praktisch ankommt. Nach § 477 BGB wird nur im ersten Jahr nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Innerhalb dieses Jahres müssen Sie nichts beweisen: der Händler muss darlegen, dass die Ware in Ordnung war. Danach kehrt sich die Beweislast um, und Sie müssen den ursprünglichen Mangel nachweisen. Bei einer Fälschung ist dieser Nachweis zwar leichter zu führen als bei einem technischen Defekt, weil die Beschaffenheit sich nicht verändert, aber die Beweislast wechselt gleichwohl.

Handeln Sie daher zügig, sobald Sie Zweifel haben. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt Ihrer Kenntnis, denn er entscheidet auch über andere Fristen, insbesondere über die Anfechtung.

Die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs beträgt zwei Jahre nach § 438 BGB. Bei arglistigem Verschweigen greift § 438 Abs. 3 und verweist auf die regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB, die nach § 199 BGB am Ende des Jahres der Kenntnis zu laufen beginnt. Nicht zehn Jahre, wie gelegentlich behauptet wird.

Die Fristen im Überblick

Stand 18. August 2026. Bürgerliches Gesetzbuch, Kaufrecht.

RechtFristBeginn
Widerruf im Fernabsatz14 TageErhalt der Ware
Beweislast beim Händler1 JahrÜbergabe (§ 477 BGB)
Verjährung der Gewährleistung2 JahreÜbergabe (§ 438 BGB)
Bei Arglist3 Jahre, nicht 10Ende des Jahres der Kenntnis
Anfechtung wegen Täuschung1 JahrKenntnis der Täuschung (§ 124 BGB)

Die Anfechtung, ein eigener Weg

Neben der Gewährleistung steht ein zweites Instrument zur Verfügung, das in Ratgebern selten auftaucht und bei Fälschungen gut passt: die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB.

Sie setzt voraus, dass der Verkäufer die Unechtheit kannte und verschwieg. Ihre Wirkung geht weiter als die Gewährleistung: der Vertrag gilt als von Anfang an nichtig, nicht bloß als rückabgewickelt.

Die Frist beträgt nach § 124 BGB ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem Sie die Täuschung entdecken. Sie kann also noch offenstehen, wenn die Gewährleistung längst verjährt ist, etwa wenn Sie erst nach drei Jahren erfahren, dass ein Stück nicht echt war.

Beide Wege schließen einander nicht aus. Welcher im Einzelfall vorzugswürdig ist, hängt von der Beweislage ab und gehört in die Hände einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

Es gibt keine Behörde, die Ihr Geld zurückholt

Das ist ein struktureller Unterschied zu Frankreich oder Italien, und er überrascht viele. In Deutschland existiert keine Verbraucherschutzbehörde mit Durchsetzungsbefugnis im Einzelfall. Die Rechtsdurchsetzung ist dezentral organisiert und liegt weitgehend bei den Verbänden, die nach § 8 Abs. 3 UWG klagebefugt sind.

Die Verbraucherzentralen beraten und können abmahnen, verschaffen Ihnen aber keinen Zahlungsanspruch. Ihre Forderung müssen Sie selbst gegen den Händler durchsetzen.

Die Verbraucherschlichtung ist kostenlos, aber sie hängt vom guten Willen der Gegenseite ab. Die Zahlen der Universalschlichtungsstelle für 2024 sind eindeutig: von 3 031 abgeschlossenen Verfahren beteiligte sich das Unternehmen in 1 317 Fällen nicht, und die Einigungsquote lag bei 20,1 Prozent. Ein im Netz kursierender Wert von 75 Prozent ist falsch.

Hinzu kommt eine harte Zuständigkeitsgrenze: nach § 30 Abs. 2 VSBG muss die Schlichtungsstelle ablehnen, wenn das Unternehmen nicht im Inland niedergelassen ist. Gegen einen ausländischen Verkäufer ist dieser Weg versperrt.

Common belief

Ich melde den Händler bei einer Behörde, dann bekomme ich mein Geld zurück.

In fact

In Deutschland gibt es keine Behörde, die im Einzelfall Rückzahlung anordnet. Die Durchsetzung erfolgt dezentral über Verbände nach § 8 Abs. 3 UWG. Verbraucherzentralen beraten, verschaffen aber keinen Zahlungsanspruch. Die Schlichtung ist kostenlos, doch das Unternehmen beteiligte sich 2024 in rund 43 Prozent der Fälle gar nicht.

Zwei Schwellen haben sich 2026 verschoben

Zum 1. Januar 2026 sind zwei Werte geändert worden, die darüber entscheiden, wie aufwendig eine Klage ist. Grundlage ist das im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 318 verkündete Gesetz.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 23 GVG reicht nun bis 10 000 Euro statt bis 5 000 Euro. Da § 78 ZPO den Anwaltszwang erst vor dem Landgericht anordnet, können Sie bis zu diesem Betrag selbst auftreten. Nahezu alle Streitigkeiten aus dem Onlinehandel liegen darunter.

Das vereinfachte Verfahren nach § 495a ZPO gilt jetzt bis 1 000 Euro statt bis 600 Euro. Das Gericht kann sein Verfahren dann nach billigem Ermessen gestalten, wobei auf Antrag stets mündlich verhandelt werden muss.

Eine Übergangsregel ist zu beachten: für Verfahren, die vor dem 1. Januar 2026 anhängig geworden sind, gelten die alten Schwellen weiter.

Für unstreitige Forderungen bleibt das Mahnverfahren der günstigste Einstieg. Es beginnt bei 38 Euro und ist online möglich. Ein Widerspruch der Gegenseite innerhalb von zwei Wochen führt allerdings in das normale Verfahren.

Was wir tun und was nicht

Wir prüfen die dokumentarische Rückverfolgbarkeit eines Kaufs. Konkret fordern wir beim Händler förmlich die Bezugsnachweise für das gekaufte Stück an und berichten, was er antwortet, auch wenn nichts kommt. Ein Händler mit geordneter Beschaffung hat diese Unterlagen und legt sie ohne Weiteres vor.

Wir sind weder ein Prüflabor noch eine Rechtsberatung noch ein Zahlungsdienstleister. Wir beurteilen die Echtheit eines Gegenstands nicht anhand von Fotos, und wir holen Ihr Geld nicht für Sie zurück.

Dieser Beitrag gibt den Stand des deutschen Rechts zum genannten Datum wieder und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.

Frequently asked questions

Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Fälschung gekauft habe?

Für den rein privaten Gebrauch nicht. § 14 und § 143 MarkenG setzen voraus, dass die betroffene Person selbst im geschäftlichen Verkehr handelt. Wer ein Stück für sich kauft und nicht weiterverkauft, erfüllt diese Voraussetzung nicht: keine Geldstrafe, kein Eintrag. Die Ware und das gezahlte Geld sind gleichwohl verloren, denn die zollrechtliche Vernichtung setzt keine festgestellte Rechtsverletzung voraus. Bei Arzneimitteln, Dopingmitteln und Waffen gelten eigene, strengere Straftatbestände.

Mein Paket wurde vom Zoll angehalten. Soll ich widersprechen?

Überlegen Sie es sich genau, denn die naheliegende Reaktion ist die riskantere. Nach Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung 608/2013 werden Name und Anschrift des Empfängers dem Rechtsinhaber auf dessen Verlangen mitgeteilt, wenn Sie der Vernichtung widersprechen. Ohne Widerspruch gilt Ihr Schweigen nach zehn Arbeitstagen als Zustimmung, und der Vorgang endet, ohne dass Ihre Daten auf diesem Weg weitergegeben werden. Die Ware verlieren Sie in beiden Fällen.

Gilt die Ausnahme für den persönlichen Gebrauch für meine Bestellung?

Nein. Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung 608/2013 nimmt nur Waren im persönlichen Reisegepäck aus. Der Zoll stellt sogar ausdrücklich klar, dass Reisegepäck, das per Post nachgesandt wird, nicht mehr als mitgeführt gilt und den Vorschriften für Postsendungen unterliegt. Für eine Onlinebestellung gilt das erst recht.

Muss ich den Link zur OS-Plattform auf Händlerseiten noch finden?

Nein, die europäische OS-Plattform ist am 20. Juli 2025 eingestellt worden, und § 39 VSBG wurde aufgehoben. Ein noch vorhandener Link ist heute eine irreführende Angabe, nicht mehr ein Zeichen von Sorgfalt. Die Informationspflichten aus § 36 und § 37 VSBG bestehen dagegen unverändert fort.

Bis zu welchem Betrag kann ich ohne Anwalt klagen?

Bis 10 000 Euro seit dem 1. Januar 2026, denn § 78 ZPO ordnet den Anwaltszwang erst vor dem Landgericht an. Bis 1 000 Euro kann das Amtsgericht zudem nach § 495a ZPO vereinfacht verfahren. Für Verfahren, die vor dem 1. Januar 2026 anhängig wurden, gelten die früheren Schwellen weiter.